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oder möchten Mitglied bei uns werden und von den vielen Vorteilen profitieren? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Sie!

Haus & Grund Witten e.V.

Bahnhofstraße 32

58452 Witten

Tel.: 0 23 02 / 5 76 32

E-Mail: info@hausundgrund-witten.de

Geschäftszeiten

Montag bis Donnerstag:
nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Telefonisch erreichbar

Montag bis Donnerstag:
09:00 bis 11:00 Uhr

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen von unseren Mitgliedern und Interessenten.

Falls Sie zu Ihren Fragen keine Antwort auf dieser Seite finden, senden Sie uns gerne eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Gerne beraten wir Sie auch vor Ort in unserem Büro.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Der Jahresbetrag beträgt 90,00 €.
Wie und wann kann die Mitgliedschaft wieder gekündigt werden?

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erklärt werden. Bei Einhaltung einer Kündigungsfrist von 9 Monaten.

Frühestens ist der Austritt zum Ablauf des dem Eintrittszeitpunkt folgenden Jahres unter Einhaltung der 9-monatigen Frist möglich.

Was beinhaltet der Jahresbeitrag?

Im Beitrag enthalten ist die Rechtsberatung, das Mitglieder-Magazin Haus & Grund (Veröffentlichungen von miet- u. steuerrechtlichen Themen, Berichte rund ums Eigentum, Veröffentlichungen aktueller Urteile usw.).

Die Mitglieder können sich in der Regel zweimal im Monat durch unseren Juristen rechtlich beraten lassen (Terminvereinbarung erforderlich).

Dienstleistungen nach Maßgabe der jeweils gültigen Liste „Kostenbeiträge für Sonderleistungen“ werden gesondert in Rechnung gestellt.

Erhalten auch Nichtmitglieder, ggf. gegen Gebühr, Auskünfte?
Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz sind wir nur berechtigt Auskünfte und rechtliche Beratungen an Mitglieder zu erteilen.
Wird der Beitrag im Jahr des Beitritts anteilig berechnet?
Nein, es handelt sich um einen Jahresbeitrag der unabhängig vom Beitrittszeitpunkt ist.
Ist es zwingend notwendig in Witten wohnhaft zu sein, oder muss die Immobilie sich in Witten befinden?
Nein, für uns ist es unerheblich, ob das Mitglied innerorts oder außerhalb wohnhaft ist. Weiter ist es unerheblich, wo sich die Immobilie befindet, da das Mietrecht bundesweit gilt.
Vertritt der Verein seine Mitglieder auch vor Gericht.
Der Verein ist als Rechtsvertreter bei Gericht nicht zugelassen.
Können Mietvertragsformulare auch ohne Mitgliedschaft erworben werden?
Ja, jedoch entstehen hier etwas höhere Kosten.
Ist man über den Verein rechtschutzversichert?
Nein. Allerdings besteht die Möglichkeit über einen Kooperationspartner günstigere Konditionen zu erhalten.
Kann die Mitgliedschaft überschrieben werden?
Gem. § 38 BGB ist eine Mitgliedschaft weder vererblich noch übertragbar.